Astrid Grunewald-Feskorn:
Handreichungen für Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihre Angehörigen, Heimträger und ihre Vertreter sowie Mitarbeiter der Heimaufsichten
Herausgegeben von der Bundesinteressenvertretung und Selbsthilfeverband der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen (BIVA) e. V.
Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die Novellierung des Heimgesetzes im Jahr 2002 hat im Bereich der Gestaltung der Heimverträge bedeutende Änderungen mit sich gebracht, die auch dem Verbraucherschutzgedanken Rechnung tragen sollen.
Das vorliegende Handbuch soll Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern und deren Angehörigen, deren Beratern oder Heimfürsprechern eine Hilfestellung geben bei der Frage, welche Vertragsformulierungen in Heimverträgen Verwendung finden dürfen und welche Vertragsklauseln unwirksam sind. Ebenso kann es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Heimaufsichten eine Übersicht über dieses Thema geben.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nach der Novellierung des Heimgesetzes viele Heimverträge auf ihre Vereinbarkeit mit dem geänderten Recht überprüft und dort, wo er unzulässige Vertragsformulierungen erkennen konnte, Klagen eingereicht. Die Urteile dieser Musterverfahren bilden unter anderem die Grundlage dieses Handbuches.
Die Autorin ist Juristin und seit vielen Jahren alls Dozentin unter anderem an Fachschulen im Bereich des Heim- und Sozialrechts tätig. Sie leitet die BIVA Landesgeschäftststelle Berlin-Brandenburg.
Die BIVA ist seit 1974 als Bundesverband zur Interessenvertretung und als Selbsthilfeverband der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenwohn- und Pflegeheimen tätig.